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Reisebedingungen
ANMELDUNG UND ANZAHLUNG
Ihre Buchung ist verbindlich, sobald wir diese bestätigt haben.
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich
vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für
alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für
deren Vertragspflicht der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen
einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen
hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Die Annahme
bedarf keiner bestimmten Form.
Gleichzeitig ist eine Anzahlung in Höhe von 25% des zu zahlenden
Betrages zu überweisen. Der Anspruch auf Teilnahme entsteht
erst nach Geldeingang. Im folgenden erhält der Teilnehmer dann
die Anmeldebestätigung. Die Zahlung des Restbetrages bitten
wir bis spätestens vier Wochen vor Beginn der Reise auf unser
Konto vorzunehmen. Bei einer Anmeldefrist von weniger als vier Wochen
bitten wir den Gesamtbetrag zu entrichten. Die vollständigen
Unterlagen werden unverzüglich ausgehändigt. Bei allen
Überweisungen unbedingt Namen und den vorgesehenen Zeitraum
angeben.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN/AUFSICHTSPFLICHT
Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich, dass aus medizinischer
Sicht keine Bedenken gegen das Ausüben des Wellenreitsports
bestehen. Die Rapa Nui Surfschool übernimmt, abgesehen von
seinen gesetzlich bestehenden Verkehrssicherungspflichten, keine
Aufsichtspflicht über minderjährige Teilnehmer.
HAFTUNG
Die Teilnahme am Kurs, die Anreise, die Inanspruchnahme der genannten
Leistungen sowie der Aufenthalt erfolgen auf eigene Verantwortung.
Die Haftung der Rapa Nui Surfschool erstreckt sich nicht auf Gefahren,
die zwangsläufig mit dem Wellenreitsport verbunden sind und
vom Teilnehmer bewusst in Kauf genommen werden und auf solche Schäden,
die dem Teilnehmer während des Wellenreitens durch das Verschulden
anderer Kursteilnehmer oder Dritter entstehen. Eine Haftung für
Verlust und Beschädigung des Eigentums der Teilnehmer seitens
des Veranstalters ist ausgeschlossen. Die Ausrüstung ist ordnungsgemäß
zu behandeln. Bei grobfahrlässiger Beschädigung und bei
Verlust haftet der Teilnehmer für den entstandenen Schaden.
STORNIERUNG UND RÜCKTRITT DURCH KUNDEN
Stornierung von Buchungen ist jeder Zeit möglich. Wir bitten,
die Stornierung als , Brief oder E-mail zu senden. Die Stornierung
ist ab dem Zeitpunkt des Empfangs gültig. Die Stornogebühr
beträgt 25 Euro bis zu 30 Tage vor Ankunft, 30% bis zu 14 Tage
davor und danach 80% des Gesamtbetrages. Im Falle einer Stornierung
einen Tag vor Ankunft bzw. Kursbeginn berechnen wir 100% des Gesamtbetrages.
ERSATZTEILNAHME/UMBUCHUNG
Bis zum Reisebeginn kann der Teilnehmer verlangen, dass statt seiner
ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt.
In diesem Falle ist für die Änderung der Reiseunterlagen
ein Betrag in Höhe von 10 Euro pro Umbuchung auf Dritte durch
den Teilnehmer zu zahlen. Der Veranstalter kann dem Eintritt des
Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen
nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften
entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften
er und der ursprüngliche Teilnehmer dem Veranstalter als Gesamtschuldner
für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden
Mehrkosten. Wird auf Wunsch des Teilnehmers eine Umbuchung vorgenommen,
ist eine Gebühr von 10 Euro pro Teilnehmer zu entrichten.
KÜNDIGUNG UND RÜCKTRITT DURCH
VERANSTALTER
Die Rapa Nui Surfschool kann in folgenden Fällen vor Antritt
der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der
Reise den Reisevertrag kündigen: a) ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet einer
Abmahnung seitens des Veranstalters nachhaltig stört oder wenn
er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass
die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt
der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis.
b) bis zwei Wochen vor Reiseantritt Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen
Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reisebeschreibung für die
entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird.
In diesem Fall verpflichtet sich der Veranstalter, den Teilnehmer
unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung
der Reise in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung
zuzuleiten. Der Teilnehmer erhält den eingezahlten Reisepreis
umgehend zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt
ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht
werden kann, wird der Veranstalter den Teilnehmer hierüber
unterrichten.
VERSICHERUNGEN
Eine Reiserücktrittkostenversicherung ist nicht im Preis eingeschlossen.
Der Abschluß einer solchen ist ratsam. Darüber hinaus
empfiehlt sich der Abschluß eines Versicherungspaketes.
MINDESTTEILNEHMERZAHL
Ist in der Beschreibung der Reise ausdrücklich und in der Reisebestätigung
auf eine bestimmte Mindestteilnehmerzahl und die Rücktrittserklärungsfrist
(spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn) hingewiesen, so
kann der Veranstalter erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird. Der Veranstalter
wird dem Teilnehmer die vorstehende Erklärung unverzüglich
nach Kenntnis der nicht erreichten Teilnehmerzahl spätestens
bis zwei Wochen vor Reisebeginn zugehen lassen. Der Teilnehmer kann
die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen,
wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis
aus seinem Angebot anzubieten. Der Teilnehmer hat dem Veranstalter
seine Ersatzteilnahme unverzüglich nach Zugang der Erklärung
des Veranstalters hinsichtlich der nicht erreichten Teilnehmerzahl
anzuzeigen. Macht der Teilnehmer von diesem Recht keinen Gebrauch,
so wird der vom Teilnehmer gezahlte Betrag unverzüglich zurückerstattet
.ÄNDERUNG DES VERANSTALTUNGSVERLAUFES
Änderungen des Veranstaltungsverlaufes sind nicht auszuschließen.
Insbesondere bei witterungsbedingten Gefahren kann das Kursprogramm
geändert und ein Alternativprogramm angeboten werden.
GEWÄHRLEISTUNG
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass ihm die
Rapa Nui Surfschool an Stelle seines Anspruches auf Wandlung oder
Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbringt
oder die mangelhafte Leistung verbessert. Abhilfe kann in der Weise
erfolgen, dass der Mangel behoben wird oder eine gleich- oder höherwertige
Ersatzleistung, die auch die ausdrückliche Zustimmung des Teilnehmers
findet, erbracht wird. Die Mängelanzeige ist vor Ort bei der
Rapa Nui Surfschool vorzunehmen. Der Veranstalter kann die Abhilfe
verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand
erfordert. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle
Schäden zu vermeiden oder geringer zu halten. Der Teilnehmer
ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich
zur Kenntnis zu geben.
AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN/VERJÄHRUNG
Ansprüche wegen mangelhafter Leistungen, nachträglicher
Unmöglichkeiten und wegen Verletzung von Nebenpflichten hat
der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener
Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu
machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend
gemacht werden, wenn der Teilnehmer die genannte Frist ohne eigenes
Verschulden nicht einhalten konnte. Die Ansprüche des Teilnehmers
verjähren in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende.
SALVATORISCHE KLAUSEL
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die
Unwirksamkeit des Reisevertrages bzw. der übrigen Bestimmungen
des Kleingedruckten
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