Reisebedingungen
ANMELDUNG UND ANZAHLUNG
Ihre Buchung ist verbindlich, sobald wir diese bestätigt haben.
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragspflicht der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.
Gleichzeitig ist eine Anzahlung in Höhe von 25% des zu zahlenden Betrages zu überweisen. Der Anspruch auf Teilnahme entsteht erst nach Geldeingang. Im folgenden erhält der Teilnehmer dann die Anmeldebestätigung. Die Zahlung des Restbetrages bitten wir bis spätestens vier Wochen vor Beginn der Reise auf unser Konto vorzunehmen. Bei einer Anmeldefrist von weniger als vier Wochen bitten wir den Gesamtbetrag zu entrichten. Die vollständigen Unterlagen werden unverzüglich ausgehändigt. Bei allen Überweisungen unbedingt Namen und den vorgesehenen Zeitraum angeben.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN/AUFSICHTSPFLICHT
Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich, dass aus medizinischer Sicht keine Bedenken gegen das Ausüben des Wellenreitsports bestehen. Die Rapa Nui Surfschool übernimmt, abgesehen von seinen gesetzlich bestehenden Verkehrssicherungspflichten, keine Aufsichtspflicht über minderjährige Teilnehmer.
HAFTUNG
Die Teilnahme am Kurs, die Anreise, die Inanspruchnahme der genannten Leistungen sowie der Aufenthalt erfolgen auf eigene Verantwortung. Die Haftung der Rapa Nui Surfschool erstreckt sich nicht auf Gefahren, die zwangsläufig mit dem Wellenreitsport verbunden sind und vom Teilnehmer bewusst in Kauf genommen werden und auf solche Schäden, die dem Teilnehmer während des Wellenreitens durch das Verschulden anderer Kursteilnehmer oder Dritter entstehen. Eine Haftung für Verlust und Beschädigung des Eigentums der Teilnehmer seitens des Veranstalters ist ausgeschlossen. Die Ausrüstung ist ordnungsgemäß zu behandeln. Bei grobfahrlässiger Beschädigung und bei Verlust haftet der Teilnehmer für den entstandenen Schaden.
STORNIERUNG UND RÜCKTRITT DURCH KUNDEN
Stornierung von Buchungen ist jeder Zeit möglich. Wir bitten, die Stornierung als , Brief oder E-mail zu senden. Die Stornierung ist ab dem Zeitpunkt des Empfangs gültig. Die Stornogebühr beträgt 25 Euro bis zu 30 Tage vor Ankunft, 30% bis zu 14 Tage davor und danach 80% des Gesamtbetrages. Im Falle einer Stornierung einen Tag vor Ankunft bzw. Kursbeginn berechnen wir 100% des Gesamtbetrages.
ERSATZTEILNAHME/UMBUCHUNG
Bis zum Reisebeginn kann der Teilnehmer verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. In diesem Falle ist für die Änderung der Reiseunterlagen ein Betrag in Höhe von 10 Euro pro Umbuchung auf Dritte durch den Teilnehmer zu zahlen. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der ursprüngliche Teilnehmer dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Wird auf Wunsch des Teilnehmers eine Umbuchung vorgenommen, ist eine Gebühr von 10 Euro pro Teilnehmer zu entrichten.
KÜNDIGUNG UND RÜCKTRITT DURCH VERANSTALTER
Die Rapa Nui Surfschool kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: a) ohne Einhaltung einer Frist Wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung seitens des Veranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis. b) bis zwei Wochen vor Reiseantritt Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reisebeschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In diesem Fall verpflichtet sich der Veranstalter, den Teilnehmer unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung zuzuleiten. Der Teilnehmer erhält den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, wird der Veranstalter den Teilnehmer hierüber unterrichten.
VERSICHERUNGEN
Eine Reiserücktrittkostenversicherung ist nicht im Preis eingeschlossen. Der Abschluß einer solchen ist ratsam. Darüber hinaus empfiehlt sich der Abschluß eines Versicherungspaketes.
MINDESTTEILNEHMERZAHL
Ist in der Beschreibung der Reise ausdrücklich und in der Reisebestätigung auf eine bestimmte Mindestteilnehmerzahl und die Rücktrittserklärungsfrist (spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn) hingewiesen, so kann der Veranstalter erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird. Der Veranstalter wird dem Teilnehmer die vorstehende Erklärung unverzüglich nach Kenntnis der nicht erreichten Teilnehmerzahl spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn zugehen lassen. Der Teilnehmer kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anzubieten. Der Teilnehmer hat dem Veranstalter seine Ersatzteilnahme unverzüglich nach Zugang der Erklärung des Veranstalters hinsichtlich der nicht erreichten Teilnehmerzahl anzuzeigen. Macht der Teilnehmer von diesem Recht keinen Gebrauch, so wird der vom Teilnehmer gezahlte Betrag unverzüglich zurückerstattet
.ÄNDERUNG DES VERANSTALTUNGSVERLAUFES
Änderungen des Veranstaltungsverlaufes sind nicht auszuschließen. Insbesondere bei witterungsbedingten Gefahren kann das Kursprogramm geändert und ein Alternativprogramm angeboten werden.
GEWÄHRLEISTUNG
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass ihm die Rapa Nui Surfschool an Stelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbringt oder die mangelhafte Leistung verbessert. Abhilfe kann in der Weise erfolgen, dass der Mangel behoben wird oder eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung, die auch die ausdrückliche Zustimmung des Teilnehmers findet, erbracht wird. Die Mängelanzeige ist vor Ort bei der Rapa Nui Surfschool vorzunehmen. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder geringer zu halten. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich zur Kenntnis zu geben.
AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN/VERJÄHRUNG
Ansprüche wegen mangelhafter Leistungen, nachträglicher Unmöglichkeiten und wegen Verletzung von Nebenpflichten hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Teilnehmer die genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte. Die Ansprüche des Teilnehmers verjähren in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende.
SALVATORISCHE KLAUSEL

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages bzw. der übrigen Bestimmungen des Kleingedruckten